Betrifft die Pflicht des Grundstückseigentümers oder seines Fußwegreinigungsbetriebes, den an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Für die Bundesrepublik Deutschand existiert kein einheitliches Reinigungs Gesetz. Das ist regional unterschiedlich geregelt. Für Hannover zB. Gilt die Straßenreinigungssatzung von 2018.
Fazit: Eigentümer u. Anlieger von Gehwegen haben die Reinigungspflicht! Die Reinigungspflicht ist grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht § 823 BGB. Der Haus-Grundstückseigentümer, Verwalter, kann sich Dienstleister bedienen. Zb. Fußwegreinigungsbetriebe. Das ist in Hannover z.B. seit 1933 weit verbreitet.
Diese öffentlich rechtlichen Verpflichtungen schreiben gemäß der Straßen Reinigungssatzung Räumbreiten, Beispiel Hannover (1,5m mind. Räumzeiten ab 7 Uhr) verbindich vor. Fußwegreinigung u. Winterdienstbetriebe übernehmen die Haftung für Unfälle infolge Glätte, sind über Versicherungen rückgedeckt.