Fußwegreinigung und Winterdienst Hannover durch Pook Reinigungsdienste GmbH Hannover Wir erledigen die Straßenreinigung und den Hausmeisterservice, außerdem sind wir Ihr Partner für den Winterdienst und die Fußwegreinigung in Hannover.
 
 

Ihre PROFIS: Fußwegreinigung, Umweltpflege, Winterdienst in Hannover

Öffentlich rechtliche Verpflichtung: Schneeräum- und Streupflicht

Pflicht des Grundstückseigentümers

Betrifft die Pflicht des Grundstückseigentümers oder seines Fußwegreinigungsbetriebes, den an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Für die Bundesrepublik Deutschand existiert kein einheitliches Reinigungs Gesetz. Das ist regional unterschiedlich geregelt. Für Hannover zB. Gilt die Straßenreinigungssatzung von 2018.

Fazit: Eigentümer u. Anlieger von Gehwegen haben die Reinigungspflicht! Die Reinigungspflicht ist grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht § 823 BGB. Der Haus-Grundstückseigentümer, Verwalter, kann sich Dienstleister bedienen. Zb. Fußwegreinigungsbetriebe. Das ist in Hannover z.B. seit 1933 weit verbreitet.

Diese öffentlich rechtlichen Verpflichtungen schreiben gemäß der Straßen Reinigungssatzung Räumbreiten, Beispiel Hannover (1,5m mind. Räumzeiten ab 7 Uhr) verbindich vor. Fußwegreinigung u. Winterdienstbetriebe übernehmen die Haftung für Unfälle infolge Glätte, sind über Versicherungen rückgedeckt.